Neue Regeln für Pediküre

Herzlich willkommen zu meinem inzwischen fast wöchentlichen Newsletter zur fröhlichen Erläuterung der Corona-Schutzverordnung rund um die „körpernahe Dienstleistung“.

Überraschung: es gibt eine Neuerung!!!

Körperlich nah darf ich euch gerade auch weiterhin nur von den Zehenspitzen bis zu den Knöcheln kommen, sprich NUR PEDIKÜRE IST ERLAUBT.

Neu ist, dass dies zur Zeit auch nur mit einem TAGESAKTUELLEM SCHNELLTEST (nicht älter als 24 Std), AUSGESTELLT VON EINER ZERTIFIZIERTEN STELLE (also kein Selbsttest), erlaubt ist.

Ich persönlich bin ja inzwischen zu einem Test-Fan geworden, da ein wirklich schnell gemachter Schnell-Test an einer der immer zahlreicher werdenden Teststellen, mich doch um einiges mehr entspannen lässt und wer kann nicht gerade ein wenig Entspannung gebrauchen?

Ich bin also bereit für eure Füße, geschniegelt, gestriegelt und getestet, meldet euch gerne, falls ihr Lust habt euren Füßen etwas körperliche Nähe zu gönnen!

Bis dahin seid gespannt auf die nächste Änderung der Regeln, denn die neue Beständigkeit ist, dass alles stets im Wandel ist (ein Gedanke, der mir absurderweise tatsächlich etwas hilft).

Also bleibt geschmeidig, gesund und glücklich!

Alles Liebe,

 

Eure Petra